Klub Deutsch Kurzhaar Ostfriesland e.V.


Satzung Klub Deutsch Kurzhaar Ostfriesland e.V.

 

Zuletzt geändert durch Mitgliederbeschluss am 09.03.2023

 

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Deutsch-Kurzhaar Klub Ostfriesland und hat seinen Sitz in 26903 Surwold. Er wird im Amtsgericht Osnabrück in das Vereinsregister eingetragen. Nach der Eintragung im Vereinsregister wird der Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“ hinzugefügt.

§2 Vereinszweck

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Tierzucht insbesondere Jagdgebrauchshundezucht.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die rechtliche und organisatorische Zusammenfassung aller interessierten Mitglieder, die sich zur Aufgabe gestellt haben, durch Zucht, Prüfung und andere Maßnahmen zur Förderung des rassereinen deutschkurzhaarigen Jagdgebrauchshundes beizutragen.

Der Verein fördert alle Aktivitäten durch Prüfungen und Zuchtschauen, um die jagdlichen Anlagen unser Deutsch-kurzhaar Jagdhunde zu fördern und durch gezielte Zucht zu manifestieren.

Für die Erreichung dieser Ziele wird der Verein dafür Sorge tragen, dass die Satzung, Richtlinien, die Prüfungsordnung und die Zuchtordnung des DK-Verbandes verbindlich eingehalten wird.

Die Mitglieder des Vereins werden keine gewerbliche Zucht oder Hundehandel im Sinne des Tierschutzgesetzes betreiben.

§3

Der Klub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Der Klub ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Klubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittel des Vereins.

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§5

Der Verein ist politisch sowie konfessionell neutral. Es wird eine baldige Mitgliedschaft des Deutsch-Kurzhaar Verbandes e.V., des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) angestrebt.

Bei Erwerb der Mitgliedschaft wird der Verein und seine Mitglieder die Satzungen, die Disziplinar- und Verbandsgerichtsordnung des Deutsch-Kurzhaar Verbandes e.V., des Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen(VDH) verbindlich anerkennen und den Bestimmungen unterwerfen.

§6 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Satzung und die Ziele des Vereins anerkennt. Der Vorstand entscheidet nach schriftlichen Antragseingang über die Aufnahme in den Verein. Eine Begründung bei Ablehnung erfolgt schriftlich mit den genauen Gründen, die zur Ablehnung geführt haben.

Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag über eine Ehrenmitgliedschaft entscheiden. Das Ehrenmitglied braucht keinen Jahresbeitrag entrichten.

§7 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Ableben, Austritt oder Ausschluss und bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages nach vergeblicher Mahnung.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitgliedes.

Ausgeschlossen werden können Mitglieder bei groben Verstößen gegen die Satzung oder gegen das Tierschutzgesetz oder gegen die Waidgerechtigkeit oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem vereinsschädigendem Verhalten.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben werden. Der Vorstand wird abschließend über den Ausschluss entscheiden, die Abstimmung über den Ausschluss eines Mitgliedes muss einstimmig erfolgen.

Bei Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes reicht ein Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer zweidrittel (2/3) Mehrheit.

§8 Beiträge und Gebühren

Der Jahresbeitrag wird anfänglich auf 30,00€ festgelegt. Der Jahresbetrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist bis zum 28.02. eines jeden Kalenderjahres zu entrichten.

Die volle Höhe des Jahresbetrages bei Eintritt ist unabhängig vom Eintrittsdatum zu entrichten.

§9 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind

die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Der Vorstand besteht aus dem                      1. Vorsitzenden

                                                                       2. Vorsitzenden

                                                                       Zuchtwart

                                                                       Schatzmeister

                                                                       Schriftführer

Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§10 Geschäftsführender Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende, wobei jedem Einzelbefugnisse erteilt wird. Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende nur dann vertretungsberechtigt, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören die Organisation von Prüfungen, Zuchtschauen, die Einberufung der Mitgliederversammlung, die Berichterstattung sowie die Vorlage eines Arbeits- und Finanzplanes vor der Mitgliederversammlung. 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seine Mitglieder zu einer ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung anwesend sind. 

§11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.

Sie kann aber auch einberufen werden, wenn es mindestens 25 Prozent der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit der Tagungsordnung erfolgt durch Bekanntgabe auf der Homepage und/oder in der WhatsApp-Gruppe „DK-Ostfriesland Infokanal“ mindestens vier Wochen vor dem Termin. Die anwesenden Mitglieder einer ordnungsgemäß geladenen Mitgliederversammlung gelten als beschlussfähig.

Jedes Mitglied hat das Recht zur Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.

Auf der Mitgliederversammlung wird der Vorstandsbericht angehört, der Vorstand (Alle 4 Jahre) gewählt, zwei Kassenprüfer für das laufende Geschäftsjahr gewählt und der Vorstand entlastet.

Die Mitgliederversammlung kann des Weiteren die Beitragsordnung und deren Änderung beschließen. Sie kann eine Umlage beschließen und die Satzung ändern. Sie kann Ehrenmitglieder benennen.

Über die Beschlüsse der Hauptversammlung ist ein besonderes Protokoll niederzuschreiben und vom Vorsitzenden bzw. sein Stellvertreter und dem Protokollführer zu unterschreiben.

§12 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann die Mitgliederversammlung allerdings nur mit einer Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder des Vereins beschließen.

Anträge zur Auflösung des Vereins müssen mindestens vier Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung unter Angabe der Gründe gestellt werden und bedürfen der Unterstützung von mindestes einem Drittel aller Mitglieder des Vereins.

Im Falle der Auflösung oder des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Deutsch-Kurzhaar-Verband e.V.. Dieser muss das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verwenden.

 

 

Surwold den 09.03.2023  

 

Für die Richtigkeit der Aufzeichnung der Satzungsänderung durch Mitgliederbeschluss vom 09.03.2023

 

 

 

(Wilhelm Schwarte, Schriftführer)                              (Jens Stahl, 1.Vorsitzender)

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